FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Übersetzung?
Grundlage für die Abrechnung – Originaltext oder fertige Übersetzung?
Abrechnung nach Zeilen oder nach Wörtern?
Höhe des Zeilen- bzw. Worthonorars
Wann wird ein Eilzuschlag erhoben?
Gibt es einen Mindestauftragswert?
Welchen Übersetzungsdienstleister wählen – Agentur oder Freiberufler?
Beglaubigte Übersetzungen

Was kostet eine Übersetzung?

Die Kosten für eine Übersetzung hängen von Faktoren wie Sprachrichtung, Fachgebiet, Format der Textvorlage und Dringlichkeit ab. Eine Honorareinschätzung ist erst nach Einsicht der Dokumente möglich.

Bildet der vom Kunden bereitgestellte Originaltext oder die fertige Übersetzung die Grundlage für die Abrechnung?

Im deutschen Sprachraum werden Sie häufig auf Anbieter stoßen, die den Umfang des Zieltextes als Berechnungsgrundlage nehmen. Um die Abrechnung für Sie so transparent wie möglich zu gestalten, habe ich mich für eine Abrechnung nach Wörtern bzw. Zeilen im Ausgangstext entschieden. Auf diese Weise kann das Honorar bereits mit Erstellung des Angebots endgültig festgelegt werden.

Eine Ausnahme muss jedoch gemacht werden, wenn das bereitgestellte Original eine PDF-Datei oder Grafik ist, die nicht ausgezählt werden kann. In diesem Fall kann das Honorar im Angebot nur geschätzt werden und wird dann anhand der fertigen Übersetzung ermittelt.

Abrechnung nach Zeilen oder nach Wörtern?

Während international eine Abrechnung nach Wörtern im Ausgangstext verbreitet ist, wird im deutschen Sprachraum in der Regel eine Abrechnung nach Normzeilen angewendet. Das liegt daran, dass man in der deutschen Sprache Wörter nahezu beliebig aneinander hängen oder aber durch Bindestriche voneinander trennen kann. Eine Abrechnung nach Wörtern würde den Textumfang daher nur ungenau wiedergeben.

Da ich mein Übersetzungsangebot in der Regel aufgrund des Ausgangstextes erstelle, rechne ich bei Übersetzungen vom Deutschen ins Englische nach Zeilen im deutschen Ausgangstext ab, bei Übersetzungen vom Englischen ins Deutsche nach Wörtern im englischen Ausgangstext.

Höhe des Zeilen- bzw. Worthonorars

ich richte mich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, das unter § 11 für Übersetzungen Honarare in Höhe von 1,55 € bis 2,05 € pro Normzeile vorsieht. Eine Normzeile besteht dabei aus 55 Anschlägen (Zeichen inkl. Leerzeichen).

Bei Übersetzungen in die andere Richtung, also Englisch-Deutsch, berechne ich pro Wort zwischen 0,12 € für einfache Übersetzungen und 0,25 € für sehr schwierige Übersetzungen mit Recherche- und Formatierungsaufwand. Alle Preise gelten zzgl. Mehrwertsteuer.

Wann wird ein Eilzuschlag erhoben?

Für Eilaufträge (innerhalb der nächsten 12 Stunden zu erledigen) oder Aufträge, die auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten bearbeitet werden müssen, um den Termin einhalten zu können, erhebe ich einen Aufschlag von 25 %.

Gibt es einen Mindestauftragswert?

Der Mindestauftragswert beträgt für 50 € zzgl. MwSt.

Übersetzungsagentur oder freiberuflichen Übersetzer beauftragen?

Übersetzungsagenturen sind in der Regel Vermittler von Übersetzungen. Sie verfügen über eine Datenbank mit zahlreichen Übersetzern für alle möglichen Sprachen. Wenn Sie Ihr Dokument in mehrere Sprachen übersetzen lassen möchten, ist es sicher sinnvoll, eine Agentur zu beauftragen. Sie haben dort nur einen Ansprechpartner für alle Sprachen und müssen nicht selbst nach mehreren Übersetzern suchen, von denen Sie zudem nicht wissen, wie sie arbeiten. Wenn die Agentur gut ist, kennt sie die Fähigkeiten ihrer Übersetzer und vergibt Ihre Texte an die geeigneten Personen. Anschließend durchläuft die Übersetzung einen Qualitätssicherungsprozess, der allerdings eine schlechte Übersetzung kaum zu einer guten Übersetzung machen kann.

Wenn Sie es persönlicher mögen, finden Sie vielleicht mit etwas Glück ein kleines Übersetzungsbüro oder Netzwerk, das genau Ihre gewünschten Sprachkombinationen anbietet. Es gibt Büros, die beispielsweise Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch anbieten. Oder es gibt Übersetzungsbüros für asiatische Sprachen, für nordische Sprachen, für osteuropäische Sprachen. Hier werden Sie sicher etwas persönlicher bedient als bei einer großen Agentur.

Wenn Sie Ihr Dokument nur in eine Sprache oder zwei Sprachen übersetzen lassen möchten, eignet sich ein Freiberufler am besten. Der Vorteil liegt darin, dass der Freiberufler direkt mit Ihnen in Kontakt ist, Ihnen Fragen stellen kann und sich auf jeden Fall alle Mühe geben wird, Sie nicht zu enttäuschen. Denn ein Freiberufler ist von Ihrer Zufriedenheit stärker abhängig als eine große Agentur. Er steht für die Übersetzung mit seinem Namen ein und kann sich nicht hinter dem Namen der Agentur und möglichen Qualitässicherern verstecken. Wenn es um die Sprachen Englisch und Deutsch geht, finden Sie in mir eine zuverlässige Freiberuflerin mit Unterstützung durch ein kleines Netzwerk aus Übersetzern, die sich alle schon in Zusammenarbeit mit mir bewährt haben.

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten

Die Übersetzung von Zeugnissen, Urkunden, Zertifikaten usw. zur Vorlage bei Behörden muss in der Regel von einem gerichtlich vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzer bestätigt werden. Ich selbst bin nicht vereidigt und kann diese Dienstleistung nicht anbieten.

Sie werden aber ganz sicher in einer der folgenden Datenbanken für Übersetzer fündig:

Datenbank vereidigter Übersetzer: In dieser Datenbank finden Sie alle in Deutschland gerichtlich vereidigten/ermächtigten Übersetzer und Dolmetscher mit Kontaktdaten.

Experten-Branchenbuch: Hier können Sie Übersetzer nach Sprachrichtung, Ort, Vereidigung, Fachgebiet und anderen Kriterien aussuchen. Außerdem finden Sie hier andere Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Gutachter usw.

Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer: Unter „Dolmetscher/Übersetzer suchen“ können Sie nach Suchkriterien wie Sprachkombination, Fachgebiet, Vereidigung, PLZ und Namen suchen.